Was wäre, wenn…?

Von Nikita Karavaev

Was wäre, wenn einmal wirklich große Utopien Wirklichkeit würden? In unserer postmodernen Realität, dem „Ende großer Erzählungen“ (Lyotard), ein weltfremder Gedanke, der eher nach neuer Science-Fiction aus Hollywood klingt, als nach einem Sachbeitrag zur aktuellen gesellschaftspolitischen Debatte. Dennoch leben wir genau inmitten von Entwicklungen, die jahrhundertelang und noch bis vor wenigen Jahrzehnten zu den kühnsten Träumen der Menschheit zählten. Die Europäische Integration ist ein solches Beispiel, die Globalisierung und die digitale Revolution.

Ein „Jahrtausendtraum“, der zum Alptraum zu werden droht

Vor über 2300 Jahren schrieb Aristoteles bereits: „Wenn jedes Werkzeug auf Geheiß, oder auch vorausahnend, das ihm zukommende Werk verrichten könnte, (…) so bedarf es weder für den Werkmeister der Gehilfen noch für die Herren der Sklaven.“ (Aristoteles, Politik, Buch I, Kapitel 4/Abschnitt 1253b) Vor rund 150 Jahren stellte Karl Marx in seinen Grundrissen der Kritik der politischen Ökonomie „die freie Entwicklung der Individualitäten“ und „die Reduktion der notwendigen Arbeit der Gesellschaft zu einem Minimum, der dann die künstlerische, wissenschaftliche etc. Ausbildung der Individuen durch die für sie alle freigewordene Zeit und geschaffenen Mittel entspricht“ als Perspektive einer Gesellschaft dar, in der „die Arbeit in unmittelbarer Form aufgehört hat, die große Quelle des Reichtums zu sein“ (Marx/Engels Gesamtausgabe, Zweite Abteilung Band 1, S. 581 f.). Und vor rund 10 Jahren hielt der Publizist und Verteilungskritiker, Prof. Günther Moewes fest (Moewes, ZfSÖ 154, S. 7 ff.): „Die Befreiung von menschlicher Arbeit durch Maschinen war ein Jahrtausendtraum.“

Unter den gegebenen Rahmenbedingungen indes, so führt Moewes im zitierten Aufsatz weiter aus, „verwandelte sich (…) der Traum von der Befreiung von Arbeit durch die Maschine in den Albtraum „Arbeitslosigkeit““. Und in der Tat werden zurzeit digitaler Wandel, Automatisierung und Robotik oft als Bedrohung für Beschäftigung und Sozialstaat diskutiert. Von der Hand zu weisen sind die Befürchtungen nicht.

Gehen wir davon aus, dass in absehbarer Zukunft ein Großteil der menschlichen Arbeit überflüssig wird: Produktions- und Lieferungsaufträge werden von Kunden übers Internet direkt an vollautomatische Produktionsstätten und Transporter geleitet, Logistik, Sekretariate, Kassen, Baustellen, Straßen- und Gebäudereinigung laufen ohne oder fast ohne Personal, Personalabteilungen werden überflüssig. Selbst akademische – etwa ärztliche oder juristische – „Standardtätigkeiten“ werden von Software übernommen. Hätte eine solche Welt etwa zu Marx’ Zeiten allenfalls der Vorstellungskraft von Science-Fiction-Romanciers vom Format eines Jules Verne entspringen können, liegt sie heute nicht nur im Bereich des Möglichen, sie ist unterwegs. Transportdrohnen von Amazon, Autopiloten für Fahrzeuge von Tesla, intelligente Software, durch „cyber-physical-systems“ vernetzte Geräte in Industrie oder Medizin, 3-Drucker. Wohin aber mit den Menschen, deren Arbeit nicht mehr benötigt wird? Sollen sie – und zwar auch all jene, die heute noch qualifizierte Jobs mit gutem Ein- und Auskommen haben – sich mit Arbeitslosengeld oder anderen Transferleistungen zufrieden geben? Von der Frage nach der finanziellen Tragbarkeit für die öffentlichen Haushalte mal ganz abgesehen. Und was ist dann eigentlich mit der „Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen“ (Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz)? Dies ist allenfalls auf den ersten Blick eine nachrangige, langfristig vielleicht sogar die entscheidendere Frage. Denn ein wesentlicher Bereich moderner Gesellschaften, in dem Teilhabe stattfindet, ist nunmal die Arbeitswelt. In der Europäischen Union gehört das zum gemeinschaftsrechtlichen Besitzstand, in vielen europäischen Staaten, darunter Deutschland, ist das verfassungsrechtlich gewährleistet: Gewerkschaftliche Organisation, das Recht der Arbeitnehmer auf kollektive Verhandlungen, die Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie, die Anhörung, Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer bzw. ihrer Betriebsräte. Was bleibt, wenn all das wegfällt? Für die einen, weil sie ihre Arbeit verlieren, für die anderen, weil sie ohne vertragliche Grundlage von zu Hause arbeiten, um einem Unternehmen eine Lösung für ein ausgeschriebenes Projekt anzubieten, und dabei mit anderen sogenannten „Crowdworkern“ rund um den Globus konkurrieren und für den Rest, weil zu wenige von ihnen in den Unternehmen bleiben, als dass sie sich noch effektiv organisieren könnten und weil zu viele andere bereitstehen, sie auszutauschen. Die Möglichkeit, alle paar Jahre bei einer politischen Wahl ein Kreuz zu machen, ersetzt die Teilhabe an der Gestaltung der Arbeitswelt, in der wir heute den Großteil unseres Lebens verbringen, nicht. Sicherlich gibt es noch das ehrenamtliche Engagement. Allerdings steht dahinter nicht die handfeste ökonomische Macht, wie hinter notwendiger Arbeit und der Organisation der sie Verrichtenden. Soziale Kompromisse, die auch zu den tragenden Säulen moderner Gesellschaften und des sozialen Friedens darin gehören, könnten dann zu sozialer Mildtätigkeit einer kleinen Elite verkommen, auf die der Rest nur noch hoffen könnte. Erschwerend hinzu käme eine noch geringere Standortbindung der Unternehmen, die sich nicht mehr damit aufhalten müssten, mit Betriebsräten und Gewerkschaften etwa über betriebs-(verlagerungs-)bedingte Kündigungen zu verhandeln. Bereits heute schaffen es Staaten gegenüber standortflexiblen und marktmächtigen Unternehmen kaum noch, Datenschutz-, Steuer- oder Arbeitsmarktregelungen durchzusetzen.

Nun wird solchen Vorstellungen gegenüber gern beschwichtigt, es würde schon nicht soweit kommen und sich auch in Zukunft noch genug Arbeit finden. Die dafür ins Feld geführten Argumente lassen sich auch sehen. Es ist durchaus richtig, dass Investitionen in (Sach-)Kapital und neue Produktionsmittel bislang regelmäßig auch mit Investitionen in Arbeit einhergingen (Flassbeck, Die Marktwirtschaft des 21. Jahrhunderts, S. 45) und Innovationen mehr Nachfrage und damit neue Arbeitsplätze geschaffen haben. Es mag daher sein, dass die Apokalypse der Arbeitsmärkte und Sozialsysteme nicht unmittelbar bevorsteht. Aber die eigentlich spannende und ausschlaggebende Frage ist doch: Was wollen wir eigentlich? In welcher Zukunft wollen wir leben? Wollen wir die Chancen und Möglichkeiten, die der technologische Fortschritt zur Realisierung eines „Jahrtausendtraums“ bietet, ungenutzt lassen? Oder wollen und sollten wir uns nicht vielmehr überlegen, wie Teilhabe in einer vom Arbeitszwang befreiten Gesellschaft sichergestellt und erweitert werden kann?

Bisherige politische Ansätze

Neben Bildung und Qualifikation, die für Teilhabe schon heute mitentscheidend sind, werden mittlerweile verschiedene steuer-, arbeitsmarkt- und sozialpolitische Ansätze diskutiert, dem digitalen Strukturwandel zu begegnen. Die dabei fallenden Stichworte sind: Mindesthonorar, Maschinensteuer und nicht zuletzt, aber wohl am bekanntesten, das bedingungslose Grundeinkommen (kurz BGE). All diese Konzepte haben ihre Berechtigung und werden auf die eine oder andere Weise die Arbeitsmärkte und Sozialsysteme der Zukunft prägen. Um aber irgendwann vielleicht im Traum einer vom Arbeitszwang befreiten, teilhabeorientierten Gesellschaft und nicht in einem Albtraum, in dem die Mehrheit von jeglicher Teilhabe ausgeschlossen und auf Almosen einer hauchdünnen Elite angewiesen ist, aufzuwachen, müssen heute noch einige andere Weichenstellungen vorgenommen werden.

Eigentumsfrage neu stellen

Prof. Moewes hebt in seinem hier zitierten Aufsatz die Kapitalkonzentration als einen der Umstände hervor, die der Realisierung einer vom Arbeitszwang befreiten und teilhabeorientierten Zukunft entgegenstehen. Damit benennt er einen entscheidenden Punkt: Das Eigentum. Trotz vielfacher rechts- und sozialstaatlicher Einschränkung nach wie vor eines der faktisch stärksten Rechte. Sämtliche Teilhaberechte von abhängig Beschäftigten leiten sich aus dem Eigentum ab und wurden dem Eigentum in der Geschichte in sozialen Kämpfen und politischen Auseinandersetzungen abgerungen. Wird abhängige Beschäftigung abgebaut und was davon übrig bleibt weitestgehend flexibilisiert, womit die kollektive Basis zur Wahrnehmung der besagten Teilhaberechte wegfällt, wird das Eigentum und dessen Verteilung zur Sicherung oder gar Erweiterung von Teilhabe für breite Teile der Gesellschaft zwangsläufig eine noch entscheidendere Rolle spielen. Damit stehen wir erneut in einem Prozess der „Umwälzung der Produktionsverhältnisse“ (Karl Marx) – wie bisher jedes mal an einem solchen Punkt – vor der Eigentumsfrage.

Dass Enteignung und Verstaatlichung – wie sie einst vor allem von Linken gefordert wurde – für sich allein erstmal kaum einen Gewinn an Teilhabe mit sich bringt, was zu den zahlreichen Nachteilen im Hinblick auf Wirtschaftlichkeit, Bürokratie, Innovationsfähigkeit, etc. hinzukommt, sollte als gefestigte Lehre aus der Geschichte mittlerweile common sense sein. Was aber ist die Alternative? Auch dahingehend ist bereits vieles gedacht und umgesetzt worden: Volks- und Belegschaftsaktien, Genossenschaften, Arbeitnehmerfonds. Gemangelt hat es bisher vor allem an flächendeckender Realisierbarkeit einerseits, an Mitbestimmungs-, Einfluss- und Durchsetzungsmöglichkeiten der darüber – notwendigerweise als Kleinanleger – an den Unternehmen beteiligten Arbeitnehmer oder Bürger gegenüber finanzstarken institutionellen Mehrheitseigentümern andererseits.

Zur Weiterentwicklung der bisherigen Teilhabestrukturen in den Betrieben unter den Bedingungen und Herausforderungen des internationalen Standortwettbewerbs wurde jungst ein neuer Ansatz dargestellt, der auch und gerade angesichts des digitalen Wandels zu erwägen ist. Dieser Ansatz sieht eine funktionale Kombination von Kapitalbeteiligung bzw. Miteigentum und gesetzlicher Mitbestimmung in Betrieben vor (Karavaev, AuR 2016, S. 284 f.). Er setzt bei den maßgeblichen strategischen und standortbezogenen Entscheidungen, den Betriebsänderungen, an. Danach soll die bislang auf Folgenmilderung – wie Abfindungszahlungen oder Weiterbildung – begrenzte Mitbestimmung so erweitert werden, dass das Mitbestimmungsgremium (die Einigungsstelle) verbindliche Auflagen zur Gestaltung der personellen, sozialen und arbeitsmäßigen Auswirkungen der Betriebsänderung vorsehen kann. Diese können dann etwa bis zum Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen reichen, was die Betriebsänderung als solche in Frage stellen bzw. verhindern könnte. Voraussetzung dafür soll sein, dass das Unternehmen mehr als einen Eigentümer, also mindestens zwei Anteilseigentümer, hat und, dass diese die vorgesehene Betriebsänderung vor der Entscheidung des Mitbestimmungsgremiums nicht einstimmig gebilligt haben. Zudem sieht der Vorschlag eine erheblich stärkere staatliche Förderung der stimmberechtigten Kapitalbeteiligung von Arbeitnehmern vor. Der Gesetzgeber hielte sich mit einer solchen Reform innerhalb der Grenzen verfassungsrechtlich zulässiger Inhalts- und Schrankenbestimmung des Grundrechts auf Eigentum aus Artikel 14 Grundgesetz, wie sie das Bundesverfassungsgericht in seinem Leiturteil zum Mitbestimmungsgesetz herausgearbeitet hat. Betriebsräte erhielten die Chance, sich in Standortfragen aber auch bei digitalisierungsbedingter Änderung der Betriebsorganisation, der Anlagen, Arbeitsmethoden oder Verfahren durchzusetzen. Der Druck der Standortkonkurrenz, der Arbeitnehmervertreter seit den 1990er Jahren nachhaltig geschwächt hat, könnte damit wenigstens etwas abgemildert, Gewerkschaften und Betriebsräte besser in die Lage versetzt werden, den digitalen Wandel sozial und teilhabeorientiert mitzugestalten. Die Kapitalbeteiligung der Arbeitnehmer könnte durch stärkere Förderung ausgeweitet werden. Angesichts der schwachen Entwicklung der Einkommen aus abhängiger Beschäftigung seit über 20 Jahren und des starken Wachstums von Einkommen aus Kapitalvermögen sowie dem Ausblick einer Verstärkung dieses Trends infolge der Digitalisierung wären das auch beim Einkommen Schritte in eine teilhabeorientierte Zukunft. Als Nebeneffekt bekämen Kleinanleger mehr Einflussmöglichkeiten. Damit würde der Begründungsaufwand von Geschäftsführungen bei Standortmaßnahmen generell erhöht, was dem durch den digitalen Wandel verstärkten Problem geringerer Standort- und Rechtsbindung von Unternehmen Rechnung tragen würde. In Verbindung mit bereits laufenden Bemühungen der Gewerkschaften, die Arbeitnehmer mehr am Kapital der Unternehmen zu beteiligen (Losse u.a., http://www.wiwo.de, 11.09.2009) – die notwendigen Einsichten sind insoweit auf Gewerkschaftsseite schon länger vorhanden –, sind die Aussichten für all das in der Tat nicht schlecht. Was fehlt, sind entsprechende Einsichten in der Politik.

Nicht in den Albtraum schlittern, sondern den Traum realisieren

Was wäre, wenn wir morgen alle aufwachen könnten in dem Wissen, dass unser Einkommen aus der Beteiligung an vollautomatisierten Unternehmen erwirtschaftet wird und wir dafür keine Sekunde etwas tun müssen, was wir nicht wollen. Wenn wir wüssten, dass wenn das eine oder andere Unternehmen mal schlecht läuft, wir nicht um unsere Existenz fürchten müssen, da ein Teil unseres Einkommens als Grundeinkommen bedingungslos gewährleistet wird. Wenn wir alles, was wir brauchen und wie wir es brauchen noch vor dem Frühstück im Internet bestellen könnten. Und wenn wir wüssten, dass für unsere Güter und unseren Wohlstand nirgends Menschen ausgebeutet werden und idealerweise auch die Umwelt dabei geschont wird. Wenn wir alle mitentscheiden könnten, welche Güter und Leistungen, wo und wie hergestellt und erbracht werden. Was, wenn wir uns dann in Ruhe all dem widmen könnten, was uns interessiert und begeistert: Der Forschung, der technologischen oder gesellschaftlichen Entwicklung, Kunst, Film, Musik und Literatur oder auch einfach nur der Ruhe oder dem Vergnügen. „Utopie“, „Träumerei“ mag nun mancher rufen. Vielleicht sollten wir es wieder öfter wagen, zu träumen. Denn die Technologie steht all dem bald nicht mehr im Weg. Es kann dann nur noch an uns scheitern, wenn wir es nicht schaffen die Weichen richtig zu stellen. Wie schon die Umwälzung der Produktionsverhältnisse durch die Industrialisierung zu Marx’ Zeiten – wie seinerseits zutreffend erkannt – die Eigentumsfrage auf den Plan rückte, tut sie das nun mit der Digitalisierung erneut. Wer Gerechtigkeit – eines der für den Bundestagswahlkampf im Jahr 2017 von der SPD erfolgreich besetzten Hauptschlagworte – im Sinne gerechter Verteilung und Chancen auf Teilhabe über den Tag hinaus anstrebt, wird nicht umhin kommen, die Eigentumsfrage für die digitale Gesellschaft neu zu formulieren. Mitbestimmung und Kapitalbeteiligung sind dafür heute die richtigen Ansätze. Gerade auch für eine moderne Linke, die nicht nur alten Versäumnissen der Sozialdemokratie nachhängt, sondern mit einer anschlussfähigen Vision und dem Mut zur Gestaltung für eine progressive Veränderung der Gesellschaft streitet, wäre das eine gute Grundlage für die Auseinandersetzungen von heute und morgen.

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